


Allgemeine Geschäftsbedinungen
Inhaberin
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen Wunderle GmbH, Inhaberin Heike Bringemeier, Glücksburger Straße 29, 49477 Ibbenbüren (»AGB«) als Verwender (»Wunderle / Partner «) werden im folgenden Umfang in den Vertrag mit dem Kunden/Besteller (»Kunde / Partner«) einbezogen:1. Geltungsbereich
1.1. Wunderle ist Großhändler und verkauft nur an Groß-, Zwischen- und Einzelhändler. Zwingende Voraussetzung des Vertragsschlusses mit Wunderle ist, dass der Kunde kein Verbraucher (»Verbraucher«: eine natürliche Person, die nicht im Rahmen einer (selbständigen) beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelnd bei Wunderle kauft) ist. Verträge mit Verbrauchern sind von Anfang an nichtig.1.2 Nachstehende Bedingungen gelten für Kaufverträge von Wunderle mit Kaufleuten, wenn der Vertrag zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen und - soweit nicht anderes bestimmt - mit Gewerbetreibenden, Freiberuflern und sonstigen am Geschäftsverkehr Teilnehmenden, die nicht Verbraucher sind.
1.3 Diese Bedingungen gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch für künftige Geschäfte, bei denen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, wenn sie einem früheren Vertrag zwischen den Partnern zu Grunde gelegen haben. Sollten anderslautende Bestimmungen an ihre Stelle treten, müssen sie von den Partnern ausdrücklich vereinbart werden; insbesondere gelten nicht ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, selbst wenn Wunderle von diesen Kenntnis erhalten hat.
2. Preise
2.1 Preise, die nicht als »Festpreise« bezeichnet werden, sind in allen Teilen freibleibend. Ebenso sind (fern)mündlich oder Preise per Internet freibleibend und nur verbindlich, wenn eine Bestätigung von Wunderle vorliegt. Die Preise enthalten keine Umsatzsteuer; sie gelten ab Sitz von Wunderle und enthalten keine Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen oder sonstige Versandkosten.4. Gegenstand des Vertrages, Lieferung, Fristen
4.1 Vertragsgegenstand ist der Verkauf von Gegenständen an den Kunden.4.2 Teillieferungen sind zulässig.
4.3 Sollte ein bestimmter Artikel ohne Verschulden von Wunderle bspw. aufgrund von beim Lieferanten und/oder Unterlieferanten eintretender Umstände nicht lieferbar sein, ist Wunderle berechtigt, sich von der Vertragspflicht zur Lieferung dieses Artikels zu lösen; Wunderle verpflichtet sich, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und für den bestimmten, nicht lieferbaren Artikel erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückzuerstatten.
4.4 Lieferfristen sind zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren; im übrigen sind Lieferzeitangaben annähernd und unverbindlich. Für Lieferungen ins Ausland werden keine verbindlichen Lieferfristen vereinbart (wegen unkalkulierbarem Dritteinfluss wie z.B. Zoll). Bei schriftlich vereinbarten Lieferterminen verzögert sich dieser um den Zeitraum, um den die Lieferzeit nach Vertragsschluss beim Kunden durch dessen verspätete Beistellung oder Anzahlung verkürzt wird.
4.5 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Vertragsgegenstand den Sitz von Wunderle oder den von ihm benannten Produktionsort verlassen hat oder in Folge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht verlassen konnte.
4.6 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereichs von Wunderle liegen und auf die Fertigstellung und Ablieferung des Vertragsgegenstandes erheblichen Einfluss haben. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten; diese Umstände sind auch von Wunderle nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende von Hindernissen sind in wichtigen Fällen von Wunderle dem Kunden unverzüglich mitzuteilen.
4.7 Erwächst dem Kunden wegen einer von Wunderle verschuldeten Verzögerung nachweisbar ein Schaden, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,3 %, im Ganzen aber höchstens 3 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der in Folge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann.
4.8 Wird der Versand auf Wunsch oder Vertretenmüssens des Kunden verzögert, hat der Kunde beginnend einen Monat nach Vertragsschluss die durch die Lagerung entstandenen Kosten, mindestens jedoch 0,3 % des Rechnungsbetrages pro Monat, zu zahlen, max. den Betrag von 3 % des Rechnungsbetrages; Wunderle ist jedoch berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist zur Abnahme zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf einer weiteren Frist (Nachfrist) anderweitig über den Vertragsgegenstand zu verfügen. Wunderle ist aber zur Vertragserfüllung auch mit einem Ersatzgegenstand berechtigt mit der Maßgabe, dass mit der Verfügung im Hinblick auf den Kunden die Lieferfrist erneut zu laufen beginnt. Der Kunde hat den Schaden, der Wunderle durch die erneute Beschaffung oder Herstellung des Vertragsgegenstandes entsteht, zu tragen.
4.9 Die Einhaltung der Lieferfrist durch Wunderle setzt Zug um Zug die Erfüllung der Pflichten des Kunden aus dem Vertrag voraus.
4.10 Wunderle wird sich bemühen, hinsichtlich Versandart und -weg Wünsche und Interessen des Kunden zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung – gehen zu Lasten des Kunden.
5. Gefahrübergabe, Entgegennahme, Rückgabe
5.1 Verladung und Versand des Vertragsgegenstandes erfolgen unversichert auf Gefahr des Kunden. Eventuelle Transportschäden sind vom Kunden direkt mit dem Versandunternehmen zu regeln. Dies gilt auch bei verdeckten Schäden.5.2 Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung des Vertragsgegenstandes geht ab Übergabe des Vertragsgegenstandes an den Transporteur bis zu seiner erneuten Entgegennahme von Wunderle auf den Kunden über, auch dann, wenn Teilleistungen erfolgen oder Wunderle noch andere Leistungen, z. B. Versandkosten, Auslieferungen oder Aufstellung übernommen hat.
5.3 Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Zeitpunkt der Bereitstellung für den Transporteur ab auf den Kunden über. Ziffer 5. 2 gilt entsprechend.
5.4 Versandte Gegenstände sind auch bei wesentlichen Mängeln vom Kunden unbeschadet seiner Rechte aus Gewährleistung/Haftung (Ziffer 8) entgegenzunehmen.
6. Eigentumsvorbehalt, Eigentum, Pfand
6.1 Wunderle behält sich das Eigentum an dem Vertragsgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden vor.6.2 Der Kunde darf den Vertragsgegenstand vor vollständiger Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen; bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er Wunderle unverzüglich zu benachrichtigen.
6.3 Das Geltendmachen des Eigentumsvorbehalts oder Pfändung des Vertragsgegenstandes durch Wunderle gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, wenn dies nicht ausdrücklich erklärt ist.
6.4 Bei weiterer Veräußerung des Vertragsgegenstandes vor dessen vollständiger Bezahlung tritt der Kunde bereits hiermit alle Forderungen an Wunderle ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer erwachsen. Wunderle nimmt hiermit die Abtretung an.
6.5 Wird der Vertragsgegenstand mit anderen Gegenständen, die nicht Eigentum von Wunderle sind, weiter veräußert, tritt der Kunde bereits hiermit seine Forderung gegen den Abnehmer in Höhe der zwischen Wunderle und dem Kunden vereinbarten Vergütung an Wunderle ab. Wunderle nimmt die Abtretung hiermit an. Wunderle verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
6.6 Mit einer Vermischung, Be- oder Verarbeitung des Vertragsgegenstandes geht das Eigentum von Wunderle nicht unter. Vermischt, be- oder verarbeitet der Kunde im Vorbehaltseigentum stehende Sachen mit anderen, steht Wunderle an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Werts aller dieser verarbeiteten Sachen zum Zeitpunkt der Verarbeitung zu. Die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt insoweit als Vorbehaltsgegenstand im Sinne dieser Bedingung.
6.7 Verbindet der Kunde vor vollständiger Bezahlung der Vergütung den Vertragsgegenstand mit einem Grundstück, tritt er bereits hiermit alle Forderungen gegen den Grundstückseigentümer in Höhe des Vergütungsanspruches von Wunderle an Wunderle ab. Wunderle nimmt die Abtretung hiermit an.
6.8 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist Wunderle zur Rücknahme des Vertragsgegenstandes berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Durch die Herausgabe mindert sich die vertragliche Vergütung nur um den Wert des etwaigen Wiederverkaufspreises abzüglich aller Kosten wegen beispielsweise zusätzlicher Aufbereitung, Reparatur, Lagerung, Vertrieb oder sonstiger Schäden, die Wunderle durch das vertragswidrige Verhalten des Kunden entstehen.
6.9 Bei Zahlungen über Billpay: Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Sind Sie Unternehmer in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar. Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Befindet sich der Kunde uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.
7. Zahlung
7.0 Kauf auf Rechnung für deutsche Kunden:Beim Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag an dem in der Rechnung genannten Kalendertag (20 Kalendertage nach dem Rechnungsdatum) zur Zahlung an unseren externen Partner Billpay GmbH fällig. Die Zahlungsart Kauf auf Rechnung besteht nicht für alle Angebote und setzt unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch die Billpay GmbH voraus. Wenn dem Kunden für bestimmte Angebote nach Prüfung der Bonität der Kauf auf Rechnung gestattet wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung in Zusammenarbeit mit der Billpay GmbH, an die wir unsere Zahlungsforderung abtreten. Der Kunde kann in diesem Fall nur an die Billpay GmbH mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Wir bleiben auch bei dem Kauf auf Rechnung über Billpay zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z.B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung), Retouren, Reklamationen, Widerruferklärungen und -zusendungen oder Gutschriften. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Billpay GmbH. 7.1 Kauf auf Rechnung für Schweizer Kunden:
Beim Kauf auf Rechnung ist der in Rechnung gestellte Betrag spätestens bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatum auf das in der Rechnung angegebene Konto unseres externen Partners, der Billpay GmbH , zu bezahlen. Die Zahlungsart Kauf auf Rechnung besteht nicht für alle Angebote und setzt unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch die Billpay GmbH voraus. Wenn dem Kunden für bestimmte Angebote nach Prüfung der Bonität der Kauf auf Rechnung gestattet wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung in Zusammenarbeit mit der Billpay GmbH, welche nach Abschluss des Kaufvertrages die Rechnungsforderung des Händlers übernimmt. Wir bleiben auch bei dem Kauf auf Rechnung über Billpay zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z.B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung), Retouren, Reklamationen, Widerruferklärungen und -zusendungen oder Gutschriften. Kommen Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nach, so geraten Sie mit Ablauf der Ihnen gesetzten Zahlungsfrist ohne weitere Mahnung in Verzug und haben Verzugszinsen von 8% zu bezahlen. Billpay ist berechtigt, pro Zahlungserinnerung eine Mahngebühr von bis zu CHF 30,00 sowie weitere Gebühren, insbesondere die Kosten für ein allfälliges Inkassoverfahren, in Rechnung zu stellen. Weiter kann Billpay künftig die Abwicklung der Zahlungsmodalitäten von Kaufverträgen, auch in Bezug auf andere Händler, verweigern. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Billpay GmbH.
7.2 Mangels gesonderter Vereinbarung zwischen den Partnern ist die Zahlung bei Kunden, die Wunderle Warenkredit versichern kann, sofort fällig und bar ohne jeden Abzug frei Zahlstelle Wunderle zu leisten und zwar 8 Tage ab Zugang der Rechnung netto; gleiches gilt für Teilrechnungen nach Teillieferungen; Kunden, die Wunderle nicht Warenkredit versichern kann, haben Vorkasse zu leisten.
7.3 Die Änderung der Rechnungsanschrift auf Wunsch des Kunden, die nur möglich ist, wenn bei bestehender Warenkreditversicherung der Versicherer weiterhin Versicherungsschutz gewährt, bewirkt keine veränderte Fälligkeit der Zahlung; die Fälligkeit der Zahlung ergibt sich nach dem Zugangsdatum der ursprünglichen Rechnung. Die Kosten der Änderung der Rechnungsanschrift sind vom Kunden zu tragen.
7.4 Das Geltendmachen von Zurückbehaltungsrechten oder die Erklärung von Aufrechnungen gegenüber Forderungen von Wunderle durch den Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten ist.
7.5 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Wunderle berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu berechnen; Wunderle kann einen höheren Zinsschaden nachweisen und berechnen; der Kunde ist zur Zahlung dessen verpflichtet.
7.6 Bei Exportgeschäften hat der Kunde sämtliche Steuern, Gebühren, Zölle oder sonstige Abgaben, die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Erfüllung des Vertrages gegenüber Wunderle, deren Personal, einem Unterauftragnehmer von Wunderle und dessen Personal außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erhoben werden, zu bezahlen oder, falls sie von Wunderle in Vorleistung gezahlt worden sind, Wunderle zu erstatten.
7.7 Schecks und Wechsel werden nur auf Grund ausdrücklicher Vereinbarung erfüllungshalber angenommen. Die Kosten für Diskontierung und Einziehung trägt der Kunde. Gutschriften von Schecks und Wechsel geltend vorbehaltlich der Einlösung.
8. Mängelhaftung
Für Mängel der Lieferung haftet Wunderle im Falle der ordnungsgemäßen Erfüllung der Untersuchungs- und Rügepflichten aus § 377 HGB durch den Kunden wie folgt:8.1 Soweit ein Mangel des Vertragsgegenstandes vorliegt, ist Wunderle nach seiner Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt (Nacherfüllung). Voraussetzung für die Mängelhaftung von Wunderle ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Sollte eine der beiden oder beide Arten der Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, ist Wunderle berechtigt, sie zu verweigern.
8.2 Wunderle kann die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde seine Zahlungspflichten Wunderle gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der erbrachten Leistung entspricht.
8.3 Sollte die in Ziffer 8.1 genannte Nacherfüllung unmöglich sein oder fehlschlagen, steht dem Kunden das Wahlrecht zu, entweder den Preis entsprechend, angemessen herabzusetzen oder vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften bzgl. des teils der mangelhaften Ware teilweise zurückzutreten; dies gilt insbesondere bei der schuldhaften Verzögerung oder Verweigerung der Nacherfüllung, ebenso wenn diese zum zweiten Male misslingt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
8.4 Soweit sich nachstehend (Ziffer 8.5) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Schadenersatzansprüche aus Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung und Ansprüche auf Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 Abs. 2 BGB) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Schäden außerhalb des Vertragsgegenstandes sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns.
8.5 Der in Ziffer 8.4 geregelte Haftungsausschluss sowie eine Begrenzung der Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von Wunderle, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht; er gilt ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Wunderle oder einer seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
8.5.1. Bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer »Kardinalpflicht« ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.5.2 Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Vertragsgegenstandes für Person- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
8.5.3 Der Haftungsausschluss gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel die Haftung von Wunderle auslöst. Eine Garantie oder Zusicherung im Sinne einer Haftungsverschärfung oder Übernahme einer besonderen Einstandspflicht gilt nur als abgegeben, wenn die Begriffe »Garantie« oder »Zusicherung« ausdrücklich genannt werden.
8.5.4 Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend.
8.6 Wunderle übernimmt keine Gewähr für Schäden aus nachfolgenden Gründen:Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoff, chemische oder elektrische Einflüsse (sofern sie nicht von Wunderle zu vertreten sind), unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch Wunderle erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Kunden oder Dritten.
8.7 Wenn durch Verschulden von Wunderle der Vertragsgegenstand vom Kunden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenpflichten nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weitere Ansprüche des Kunden die obigen Regelungen in Ziffern 8.1 bis 8.6 entsprechend.
9. Rücktritt und sonstige Haftung, Nichtigkeit
9.1 Die nachstehenden Regelungen gelten für Pflichtverletzung außerhalb der Sachmängelhaftung und sollen das gesetzliche Rücktrittsrecht weder ausschließen noch beschränken. Ebenso sollen Wunderle zustehende gesetzliche oder vertragliche Rechte oder Ansprüche weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.9.2 Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die gesamte Leistung endgültig unmöglich wird; dasselbe gilt bei Unvermögen. Das Rücktrittsrecht gilt nicht bei unerheblicher Pflichtverletzung.
9.3 Gewährt der Kunde bei einer Leistungsverzögerung Wunderle nach Verzugsbegründung eine angemessene Frist zur Leistung und wird diese Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt; bei teilweisem Leistungsverzug ist der Kunde zum entsprechenden Teil zum Rücktritt berechtigt. Wird vor der Ablieferung vom Kunden in irgendeinem Punkt eine andere Ausführung des Vertragsgegenstandes gefordert, so wird der Lauf der Lieferfrist bis zum Tage der Verständigung über die Ausführung unterbrochen und gegebenenfalls um die für die anderweitige Ausführung erforderliche Zeit verlängert.
9.4 Der Rücktritt ist auch ausgeschlossen, wenn der Kunde für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigt, allein oder weitgehend überwiegend verantwortlich ist oder wenn der von Wunderle zu vertretende Umstand im Zeitpunkt des Annahmeverzuges des Kunden eintritt. Im Falle der Unmöglichkeit behält sich Wunderle in den vorgenannten Fällen den Anspruch auf die Gegenleistung nach Maßgabe des § 326 Abs. 2 BGB vor.
9.5 Wunderle ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde für Wunderle nicht Warenkredit zu versichern ist.
9.6 Weitere Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrunde (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung) sind ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Schäden außerhalb des Vertragsgegenstandes sowie für Ansprüche auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind insbesondere Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit des Vertragsgegenstandes resultieren.
9.6.1 Dies gilt nicht, soweit die Schadenursache auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Wunderle, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.
9.6.2 Dies gilt auch nicht, soweit es sich um Schäden aus einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht. Ebenso wenig wird die Haftung im Falle der Übernahme einer Garantie ausgeschlossen, soweit eine gerade davon umfasste Pflichtverletzung die Haftung von Wunderle auslöst.
Sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine »Kardinalpflicht« verletzt wird, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Garantie oder Zusicherung im Sinne einer Haftungsverschärfung oder Übernahme einer besonderen Einstandspflicht gelten nur als abgegeben, wenn die Begriffe »Garantie« oder »Zusicherung« ausdrücklich genannt werden.
9.7 Schließt ein Kunde, der »Verbraucher« ist, mit Wunderle einen Vertrag, ist dieser von Anfang an nichtig. Der Kunde (»Verbraucher«) ist verpflichtet, Wunderle die Leistung unverzüglich am Sitz von Wunderle herauszugeben und Wunderle alle Kosten der Rückabwicklung und den Wunderle aus dem unzulässigen Vertragsschluss entstehenden Kosten und Schaden einschließlich des entgangenen Gewinns bei nicht Weiterveräußerung des zurückgegebenen Kaufgegenstandes zu ersetzen. Wunderle ist verpflichtet, bereits vom Kunden (»Verbraucher«) enthaltene Gegenleistung nach Rückerhalt des Kaufgegenstandes zurückzugewähren; Wunderle ist jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden nach Satz 1 mit dem Rückzahlungsanspruch des Kunden (»Verbrauchers«) aufzurechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen.
10. Urheber- und Nutzungsrecht
10.1 Zeichnungen und andere Unterlagen, die Wunderle dem Kunden bei Angebot, Ausführung des Vertrages oder sonstiger Gelegenheit übergibt, stehen im Eigentum von Wunderle und unterliegen dessen Urheberecht- und Nutzungsrecht. Ebenso verbleiben die zur Herstellung des Vertragsgegenstandes verwendeten Muster, Materialien, Medien, insbesondere Filme, Druck- und Datenträger im Eigentum von Wunderle und unterliegen ebenfalls diesem Urheber- und Nutzungsrecht.10.2 Die Übertragung von Urheber- oder Nutzungsrechten bedarf der Schriftform; auf diese kann mündlich nicht verzichtet werden.
10.3 Wunderle haftet, soweit zulässig, dem Kunden nicht, wenn durch den Vertragsgegenstand oder dessen Benutzung Patente oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt werden; Ziffer 9.6 findet entsprechend Anwendung.
11. Datenservice
Die Wunderle zur Verfügung gestellten Datenträger und/oder Programme haben den Wunderle-Betriebssystemen zu entsprechen und fehlerfrei zu sein. Für Wunderle besteht hierzu, soweit Fehler nicht offenkundig sind, keine Überprüfungspflicht.13. Sonstiges
13.1 Das anwendbare Recht ist deutsches materielles Recht; UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Vertragssprache ist Deutsch.13.2 Sofern nichts anderes vertraglich ausdrücklich vereinbart ist, wird bei Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, Ibbenbüren als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart.
13.3. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Wunderle und der Kunde sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
Ibbenbüren, imJuli 2022
Wunderle GmbH
Glücksburger Straße 29
49477 Ibbenbüren